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Praxissoftware Heilpraktiker: Vergleich 2026 (ehrlich)

Simon
SaaS-Entwicklung 16 Minuten
Praxissoftware Heilpraktiker: Vergleich 2026 (ehrlich)
Inhaltsverzeichnis

Praxissoftware für Heilpraktiker im Vergleich 2026: 7 Anbieter, GebüH-Abrechnung, Serverstandort, Verschlüsselung bis Ende-zu-Ende und DSGVO-Prüfliste.

Dieser Artikel enthält Produktplatzierungen.

Praxissoftware für Heilpraktiker muss drei Dinge leisten: Termine planen, Patienten dokumentieren, nach der GebüH privat abrechnen. Die GKV- oder Heilmittelabrechnung gehört nicht dazu. Je nach Anbieter und Leistungsumfang reichen die öffentlich genannten Einstiegspreise von einer kostenlosen Basisversion über rund 13 Euro bis 45 Euro pro Monat. Was Sie brauchen, hängt an Ihrem Praxisprofil - eine Einzelpraxis stellt andere Anforderungen an Abrechnung und Datenschutz als eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxis für Heilpraktiker für Psychotherapie.

Vor jedem Vergleich gilt eine Faustregel: Wer ausschließlich privat nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker liquidiert und keine GKV-Verordnungen abrechnet, braucht weder Heilmittel- noch DTA-Software - und zahlt für Module, die er nie nutzt, unnötig mit. Diese Unterscheidung löst kaum eine Anbieterseite sauber auf, Google schon gar nicht. Deshalb beginnt dieser Vergleich genau dort.

GebüH oder Heilmittel: die erste Weiche

Kennzahlen-Karte zum Preisunterschied von Heilpraktiker-Software: von der kostenlosen Basisversion bis 45 Euro pro Monat.

Öffentlich genannte Einstiegspreise reichen von einer kostenlosen Basisversion bis rund 45 Euro pro Monat.

Klären Sie vor jedem Softwarevergleich eine Frage: Rechnen Sie privat nach der GebüH ab, oder erbringen Sie GKV-Heilmittel? An dieser Weiche hängt die gesamte Auswahl. GebüH-Privatsoftware und Heilmittel-/DTA-Software sind zwei verschiedene Produktkategorien - die ähnlichen Namen täuschen darüber hinweg.

Vergleichsportale listen oft eine zweistellige Zahl von Praxisverwaltungssystemen für Heilpraktiker auf. Nur ein Teil davon liefert eine bestätigte GebüH-Privatabrechnung; beide Kategorien geraten auf diesen Seiten durcheinander. Wer die Weiche nicht stellt, landet bei Software, die für Physio, Logopädie oder Ergotherapie mit GKV-Verordnungen gebaut wurde. Für eine reine Selbstzahler-Praxis ist das überdimensioniert.

Dieser Vergleich gilt für Heilpraktiker mit einer GebüH-Privatpraxis, also für Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Wer Kassenleistungen als Heilmittelerbringer abrechnet, greift besser zu einer anderen Softwaregattung.

Kernfunktionen einer Heilpraktiker-Praxissoftware

Illustration der fünf Kernfunktionen einer Heilpraktiker-Praxissoftware: Online-Terminbuchung, digitale Patientenakte, GebüH-Abrechnung, Kartenzahlung und DSGVO-konforme Datenhaltung.

Fünf Kernfunktionen: Terminplanung, digitale Akte, GebüH-Abrechnung, Kartenzahlung, DSGVO-konforme Datenhaltung.

Fünf Kernfunktionen bündelt eine Heilpraktiker-Praxissoftware: Terminplanung mit Online-Buchung, digitale Patientenakte samt Anamnese, GebüH-Privatabrechnung, optionale Kartenzahlung, DSGVO-konforme Datenhaltung. Zwei davon sind für die reine Selbstzahler-Praxis zentral: ein hinterlegter GebüH-Ziffernkatalog und ein Serverstandort, den der Anbieter nachvollziehbar belegt (Name und Land des Rechenzentrums). Fehlen diese Nachweise, wird der Praxisalltag aufwendig. Eine manuelle Rechnungserstellung außerhalb der Software bleibt in Ausnahmefällen möglich, taugt aber nicht als gleichwertiger Ersatz für einen integrierten Ablauf.

Diese fünf Funktionen sollten Sie vor dem Kauf prüfen:

  • Online-Terminbuchung: Patienten buchen direkt über ein Portal auf Ihrer Website einen freien Slot. Bei vielen Systemen ist die Online-Terminbuchung inklusive, teils bestehen Schnittstellen zu externen Buchungsportalen wie Doctolib. Automatische Erinnerungen per SMS oder E-Mail reduzieren ausgefallene Termine: Eine Cochrane-Übersichtsarbeit zu Terminerinnerungen per Mobilfunknachricht fand über vier randomisierte Studien hinweg eine höhere Wahrnehmungsquote gegenüber gar keiner Erinnerung (relatives Risiko 1,10).
  • Digitale Patientenakte: Anamnese, Verlaufsdokumentation und Befunde landen strukturiert in einer Akte - als besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Gängige Systeme unterstützen Anamnese und Behandlungsdokumentation ausdrücklich für Heilpraktiker.
  • GebüH-Privatabrechnung: Ein integrierter Leistungs- und Diagnosenkatalog nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erzeugt erstattungsfähige Rechnungen.
  • Kartenzahlung: Wenn Sie in der Praxis Karten akzeptieren wollen, klären Sie beim Anbieter, welche Hardware nötig ist, welcher Zahlungsdienstleister dahintersteht, ob Gebühren pro Transaktion anfallen und wie die Kartenzahlung im Tagesabschluss erscheint.
  • DSGVO-konforme Datenhaltung: Serverstandort in Deutschland oder der EU, Verschlüsselung und ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei der Verschlüsselung lohnt der zweite Blick: Fast alle Anbieter verschlüsseln Übertragung und Speicherung, nur wenige verschlüsseln die Akte Ende-zu-Ende, sodass der Betreiber selbst keinen Klartext sieht.

Wie rechnet man als Heilpraktiker nach GebüH ab?

Heilpraktiker orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es ist keine verbindliche Gebührenordnung: Das Honorar vereinbaren Sie frei mit dem Patienten, und weder Heilpraktiker noch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen sind an das Verzeichnis gebunden, so der Heilpraktikerverband HBB (abgerufen am 03.10.2026). Wie viel erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Für Leistungen, die das Verzeichnis nicht ausdrücklich aufführt, klären Sie die Abrechnung am besten vorab mit Ihrem Berufsverband.

Manche Software lässt dafür freie Positionen mit Bezug auf eine Referenzziffer zu, andere beschränken die Auswahl auf den hinterlegten Katalog. Prüfen Sie das, wenn Sie regelmäßig Leistungen erbringen, die die GebüH nicht ausdrücklich aufführt.

Welchen Betrag Sie ansetzen, richtet sich nach Aufwand, Zeitbedarf und Schwierigkeit der Behandlung. Ist eine vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert, informieren Sie den Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB, abgerufen am 03.10.2026).

Eine gute Software hinterlegt die Ziffer mit einem Orientierungsbetrag, lässt abweichende Beträge zu und trägt den gewählten Betrag automatisch in die Rechnung ein.

PKV und Beihilfe brauchen für die Erstattung eine Rechnung mit korrekten GebüH-Ziffern, Leistungsbeschreibung, Datum und angesetztem Betrag. Diese formalen Bestandteile erzeugt eine gute Software automatisch. Über die Erstattung selbst entscheidet aber der Versicherer, nicht die Software.

Heilpraktiker-Software vs. Heilmittel-/GKV-Software

Illustration einer Weggabelung: links eine privat abrechnende Heilpraktiker-Praxis nach GebüH, rechts eine Heilmittelerbringer-Praxis mit GKV-Verordnungen und DTA-Abrechnung.

Zwei Produktkategorien: GebüH-Privatabrechnung vs. GKV-Heilmittelabrechnung über DTA.

Heilpraktiker-Software rechnet Selbstzahler privat nach GebüH ab. Davon zu unterscheiden ist Software für Heilmittelerbringer wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, die auf die Abrechnung von Kassenverordnungen ausgelegt ist. Online geraten beide Gattungen ständig durcheinander. Für eine reine GebüH-Privatpraxis brauchen Sie diesen Funktionsblock nicht - er verteuert die Lösung, ohne etwas zu leisten.

Der Unterschied lässt sich als Entscheidungsregel formulieren: Sobald Sie eine Kassenverordnung in die Hand nehmen und über das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, brauchen Sie Heilmittelerbringer-Software. Wie ein DTA- und TI-lastiger Praxisalltag aussieht, zeigt unser Vergleich der Praxissoftware für die Physiotherapie. Ähnlich verordnungsgetrieben arbeitet der Vergleich der Logopädie-Praxissoftware, der die GKV-Abrechnung ins Zentrum stellt.

Manche Systeme decken beide Welten ab. Prüfen Sie dann, wo der Kern-Fokus liegt - wer keine Kassenleistungen erbringt, zahlt für DTA- und TI-Module ohne Gegenwert. Zum thematischen Cluster gehört außerdem die Praxissoftware für Tierärzte als eigene Branchenlösung.

Praxissoftware Heilpraktiker im Vergleich: reale Anbieter 2026

Kennzahlen-Karte zu Monatspreisen belegter Anbieter: Apatex 19,99 Euro, kumppani ab 19 Euro, Patientify ab 39 Euro, appointmed ab 45 bis 85 Euro pro Monat.

Auswahl der sieben Anbieter mit ausdrücklich genannter GebüH-Abrechnung; die Karte zeigt vier davon. kumppani nennt zusätzlich eine kostenlose Basisversion.

Eine Auswahl von Anbietern, die die GebüH-Abrechnung ausdrücklich auf ihren eigenen Produktseiten führen, umfasst Apatex, Patientify, appointmed, henara, synaptos, SimpliMed und kumppani. Vergleichsportale führen darüber hinaus weitere Praxisverwaltungssysteme für Heilpraktiker. Im Betriebsmodell und im Funktionsumfang unterscheiden sich die sieben genannten Lösungen.

  • Apatex: Native App für iPhone, iPad und Mac statt Browser-Lösung, entwickelt von einem Osteopathen und Heilpraktiker für die eigene Privatpraxis. Abrechnung nach GebüH mit ICD-10-Diagnose direkt aus der Akte, frei anlegbare eigene Leistungen und Behandlungsdokumentation, alle Geräte synchron. Die Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland. 19,99 Euro pro Monat inklusive Mehrwertsteuer, jederzeit kündbar, 14 Tage kostenlos testbar. Keine Online-Terminbuchung und keine Windows- oder Android-Version.
  • Patientify: Cloudbasierte Praxissoftware für Privatärzte, Therapeuten und Heilberufe mit Funktionen für die Privatabrechnung und Online-Terminbuchung, ab 39 Euro pro Monat.
  • appointmed: Cloud-All-in-One für Therapeuten mit Videosprechstunden und mobiler App, ab 45 Euro pro Monat und Benutzer, gestaffelt bis 85 Euro.
  • henara: Cloud-Praxissoftware, die das Rechnungswesen ausdrücklich nach GebüH, eigenen Honorarsätzen oder frei definierten Leistungen abbildet; Online-Terminbuchung über den hauseigenen Dienst, Hosting auf zertifizierten Servern in Deutschland, Grundversion ab 50 Euro pro Monat.
  • synaptos: Cloud-Lösung aus Österreich mit hinterlegtem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, Abrechnungscockpit, Online-Terminbuchung und automatischer Terminerinnerung; gehostet bei einem österreichischen IT-Systemhaus, Starter ab 39 Euro pro Monat netto laut Preisseite synaptos.de (Stand 03.10.2026).
  • SimpliMed: Praxisverwaltung, die durch die Abrechnung nach GebüH, GOÄ und Hufeland-Verzeichnis führt; E-Rechnung, Online-Terminbuchung und elektronische Unterschrift, Datensicherungen im deutschen Rechenzentrum.
  • kumppani: Schlanke Offline-first-Web-App (im Browser oder als installierte PWA) mit GebüH-Leistungsketten und integrierter Online-Terminbuchung ohne Drittanbieter. Die Patientenakte ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt: Die Daten werden im Browser der Praxis verschlüsselt, der Server speichert nur Chiffretexte. Laut FAQ liegen auch die Hauptschlüssel beim Anbieter, aber vorher im Browser verschlüsselt und für ihn nicht lesbar. Bei Netzausfall arbeitet die Software weiter und synchronisiert, sobald eine Verbindung besteht. Kostenlose Basisversion, kostenpflichtige Stufen ab 19 Euro pro Monat, Hoster nach ISO 9001, ISO 27001 und C5 zertifiziert; Teil der KryptSuite des Anbieters, zu der auch die Geschäftssoftware konttori und der Kalender kalendaro gehören.

Vergleichstabelle: Heilpraktiker-Software auf einen Blick

Die Tabelle stellt Betriebsmodell, Serverstandort, Verschlüsselungstiefe der Akte und Einstiegspreis der gelisteten Anbieter gegenüber. GebüH-Abrechnung bieten alle sieben, deshalb steht sie nicht als eigene Spalte. Online-Terminbuchung bieten sechs der sieben; Apatex hat sie noch nicht. Welcher Anbieter zu welchem Praxisprofil passt, klärt der nächste Abschnitt. Grundlage sind die Produktseiten der Anbieter (Recherchestand September 2026); offene oder unklare Angaben prüfen Sie vor der Entscheidung direkt beim Anbieter nach.

AnbieterModellServerstandortVerschlüsselungEinstiegspreis
ApatexNative App (iPhone, iPad, Mac), Cloud-SynchronisationDeutschlandTransport + Speicherung, Schlüssel beim Anbieter19,99 €/Monat inkl. MwSt.
PatientifyCloudDeutschlandTransport + Speicherung (AES-256), Schlüssel beim Anbieterab 39 €/Monat
appointmedCloudEUTransport + Backups, Schlüssel beim Anbieterab 45 €/Nutzer
henaraCloudDeutschlandTransport (TLS), Speicherung ohne Angabeauf Anfrage
synaptosCloudÖsterreichTransport (TLS), Speicherung ohne Angabeab 39 €/Monat netto
SimpliMedCloudDeutschlandTransport (SSL), Speicherung ohne Angabeauf Anfrage
kumppaniCloud, offline-fähig (PWA)zertifizierter HosterEnde-zu-Ende, Hauptschlüssel verschlüsselt beim Anbieter (für ihn nicht lesbar)Basis kostenlos, ab 19 €/Monat

Zur Einordnung: Doctolib Patientenmanagement nennt auf der Seite für Heilpraktiker keinen Preis. Es ist eine breite Patienten- und Terminplattform mit anderem Funktionsumfang als eine schlanke GebüH-Privatpraxis-Software, also kein leistungsgleiches Produkt. Serverstandort und AVV prüfen Sie bei jedem Anbieter individuell; diese Angaben variieren je nach Tarif. Die Spalte zur Verschlüsselung gibt wieder, was die Anbieter auf ihren Sicherheitsseiten selbst dokumentieren. “Ohne Angabe” heißt nicht, dass die Verschlüsselung fehlt, sondern dass wir sie nicht belegen konnten; fragen Sie im Zweifel nach.

Welche Software passt zu welchem Praxisprofil?

Welche Praxissoftware für Heilpraktiker zu welchem Praxisprofil passt, entscheidet sich an drei Faktoren: ob Sie als Einzelpraxis, als Gemeinschaftspraxis oder mit dem Schwerpunkt Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten. Die Einzelpraxis braucht vor allem eine schlanke Cloud-Lösung mit GebüH-Abrechnung und Online-Termin, Gemeinschaftspraxen einen Mehrbehandler-Kalender mit getrennten Nutzerrechten, Psychotherapie-Praxen Sitzungsprotokolle und Videositzungen; kumppani führt dieses Berufsbild ausdrücklich als eigene Zielgruppe.

Die Anforderungen unterscheiden sich klar:

  1. Einzelpraxis: Einfache Bedienung, schnelle Einarbeitung und überschaubare Kosten zählen mehr als Funktionsumfang. Apatex, Patientify, kumppani oder synaptos decken das ab. Apatex passt, wenn die Praxis ausschließlich auf iPhone, iPad und Mac arbeitet: native App für 19,99 Euro pro Monat, allerdings ohne Online-Terminbuchung.
  2. Gemeinschaftspraxis: Berufsausübungsgemeinschaften brauchen Rechteverwaltung, mehrere Behandler, eine gemeinsame Kartei und strukturierte Teamprozesse. Prüfen Sie den Mehrbehandler-Kalender und die getrennten Nutzerrechte.
  3. Heilpraktiker für Psychotherapie: Sie brauchen Sitzungsprotokolle, oft Videositzungen und eine saubere PKV-Erstattung. Hier wiegt die Schlüsselhoheit am schwersten, denn Sitzungsprotokolle sind die sensibelsten Inhalte einer Akte; eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dokumentation ist für dieses Profil ein starkes Argument.

Bei der Toolauswahl kann eine lange Funktionsliste erdrückend wirken. Hilfreich ist dagegen, wenn KI-Features ausdrücklich abschaltbar sind. Entscheidend sind die Prozesse, die Sie tatsächlich täglich nutzen - nicht der maximale Funktionsumfang.

Cloud oder lokale Installation?

Eine Cloud-Lösung ist ortsunabhängig, aktualisiert sich automatisch und läuft im Monatsabo; den Datenschutz verantwortet der Anbieter. Volle Datenhoheit gibt eine lokale Installation, dafür verlangt sie eigene Backups und Wartung. Für die meisten Einzel- und Gemeinschaftspraxen ist eine Cloud mit deutschem oder EU-Serverstandort die praktischere Wahl.

Dazwischen entsteht ein drittes Modell: die Offline-first-Web-App mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie läuft wie eine Cloud-Lösung im Browser oder als installierte PWA, hält die Daten aber lokal im Gerät und schickt nur verschlüsselte Pakete zur Synchronisation an den Server. Der Anbieter kann die Akte nicht lesen, und die Praxis arbeitet bei Netzausfall weiter. Von den sieben verglichenen Lösungen dokumentiert nur kumppani diese Architektur; im Gegenzug wandert die Verantwortung für den Sicherheitsschlüssel zur Praxis (siehe nächster Abschnitt).

Wer Wert auf mehrere Abrechnungswege legt, findet bei SimpliMed neben der GebüH auch GOÄ und das Hufeland-Verzeichnis. Wer mit eigenen Honorarsätzen statt starrer Ziffern arbeitet, ist bei henara richtig.

Beim Serverstandort gilt: Eine Cloud-Lösung braucht einen Standort in Deutschland oder der EU, damit Gesundheitsdaten unter das europäische Datenschutzniveau fallen. Apatex, Patientify, henara und SimpliMed nennen Deutschland als Serverstandort, synaptos hostet in Österreich, appointmed im europäischen Raum - akzeptabel bleibt jede Variante innerhalb der EU, während Speicherung außerhalb der EU ohne zusätzliche Garantien ausscheidet.

Verschlüsselung: Transport, Speicherung oder Ende-zu-Ende?

“Verschlüsselt” steht auf jeder Anbieterseite. Der Begriff deckt aber drei Schutzstufen ab, die sich im Ernstfall erheblich unterscheiden:

  1. Transportverschlüsselung (TLS/HTTPS): Schützt den Weg zwischen Browser und Server. Standard bei allen sieben Anbietern, sagt aber nichts darüber aus, wer die Daten auf dem Server lesen kann.
  2. Verschlüsselung ruhender Daten: Datenbank und Backups liegen verschlüsselt im Rechenzentrum, den Schlüssel hält der Betreiber. Das schützt vor gestohlenen Datenträgern, nicht vor einem Administrator oder einem kompromittierten Anbieterkonto. Apatex nennt verschlüsselte Ablage auf Servern in Deutschland, Patientify dokumentiert diese Stufe mit AES-256, appointmed nennt verschlüsselte Backups.
  3. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE): Die Akte wird im Browser der Praxis verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlässt. Der Server speichert nur Chiffretexte, der Anbieter kann den Schlüssel nicht lesen. Der Betreiber kann die Daten technisch nicht lesen, auch nicht auf Anfrage. Unter den sieben verglichenen Anbietern dokumentiert nur kumppani diese Stufe für die gesamte Akte; Patientify nutzt E2EE für die Videosprechstunde.

Ob Stufe 2 oder 3 vorliegt, prüfen Sie mit einer Frage an den Anbieter: Können Sie mein Passwort zurücksetzen und mir danach die Akte wieder zeigen? Lautet die Antwort ja, hält der Anbieter den Schlüssel. Bei echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geht das nicht.

Der AVV regelt, was der Anbieter mit Ihren Daten tun darf; die Verschlüsselung ruhender Daten sichert das Rechenzentrum ab. Beides bleibt organisatorisch: Ein Mitarbeiter des Anbieters könnte die Akte lesen, er darf nur nicht. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ersetzt dieses Dürfen durch ein technisches Nicht-Können. Das ist Datenschutz durch Technikgestaltung im Sinne von Art. 25 DSGVO (Privacy by Design), während der AVV die vertragliche Absicherung liefert. Beides ergänzt sich, der AVV bleibt auch bei E2EE Pflicht.

Der Preis für E2EE ist Verantwortung. Weil der Anbieter den Schlüssel nicht kennt, kann er ihn auch nicht wiederherstellen: Wer den Masterkey verliert, verliert den Zugang zur Akte. Funktionen, die Klartext auf dem Server brauchen, etwa serverseitige Volltextsuche, Auswertungen durch den Anbieter oder Support mit Blick in die Akte, fallen weg oder laufen lokal im Gerät. Für eine Einzelpraxis, die ihren Schlüssel sicher verwahrt, überwiegt der Gewinn an Datenhoheit. Für eine Gemeinschaftspraxis mit wechselndem Personal gehört die Schlüsselverwaltung vor dem Wechsel geklärt.

Softwarewechsel: Patientendaten sicher migrieren

Ein Softwarewechsel läuft in fünf Schritten: Datenexport im Altsystem klären, Aufbewahrungsfristen und Archivierung sichern, AVV mit dem neuen Anbieter abschließen, einen Testimport mit Stichprobe fahren und erst nach bestätigter Vollständigkeit umschalten. Klären Sie vorab schriftlich, in welchen Formaten der alte Anbieter Ihre Daten herausgibt.

  1. Datenexport prüfen: Fragen Sie beim Altanbieter, in welchen Formaten er Ihre Daten herausgibt und ob der Export Stammdaten, Dokumentation und Rechnungshistorie umfasst. Ohne maschinenlesbaren Export wird jede Migration teuer. Bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Systemen kann nur die Praxis selbst exportieren, weil der Anbieter die Daten nicht entschlüsseln kann; planen Sie diesen Schritt deshalb selbst ein.
  2. Aufbewahrungsfristen sichern: Patientenunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Archivieren Sie Altdaten revisionssicher, bevor Sie das alte System abschalten.
  3. AVV abschließen: Unterzeichnen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem neuen Anbieter, bevor die ersten Daten fließen.
  4. Testimport fahren: Importieren Sie zuerst eine Stichprobe und gleichen Sie sie ab. Erst danach folgt die Vollmigration.
  5. Parallelbetrieb: Lassen Sie beide Systeme laufen, bis die Vollständigkeit der Daten bestätigt ist.

Wer den Wechsel nicht selbst stemmen will, kann ihn abgeben: Wir übernehmen Auswahl und Datenmigration herstellerneutral, und wo kein Standardsystem zur Praxis passt, entwickeln wir die Software individuell.

DSGVO-Pflichten bei Gesundheitsdaten

Patientendaten fallen nach Art. 9 DSGVO in besondere Kategorien mit höchstem Schutzniveau. Sie brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit geeigneten Garantien, einen Serverstandort in Deutschland oder der EU und Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung. Wer den Schlüssel zur Akte hält, entscheidet darüber, ob der Schutz vertraglich oder technisch abgesichert ist. Zertifikate wie ISO 27001 oder BSI C5 führen einzelne Anbieter zusätzlich auf; sie sind ein praktischer Anhaltspunkt für die Sorgfalt beim Hosting. Diese Punkte gehören als Ja/Nein-Prüfliste in jede Anbieterauswahl.

Arbeiten Sie diese Prüfliste vor der Entscheidung Punkt für Punkt ab:

  • Art. 9 DSGVO erfüllt? Behandelt der Anbieter Gesundheitsdaten ausdrücklich als besondere Kategorie mit erhöhtem Schutz?
  • AVV vorhanden? Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor - idealerweise in allen Tarifen inklusive, ohne Aufpreis?
  • Serverstandort Deutschland/EU? Keine US-Hyperscaler ohne zusätzliche Garantien.
  • Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung? TLS auf dem Weg, verschlüsselte Datenbank und Backups im Rechenzentrum.
  • Schlüsselhoheit? Wer hält den Schlüssel zur Akte, Anbieter oder Praxis? Nur bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann der Anbieter ihn nicht lesen; unter den sieben Anbietern dokumentiert das nur kumppani.
  • Zertifikate? Weist der Anbieter ISO 27001 oder BSI C5 vor? Patientify (Hetzner, ISO 27001) und kumppani (ISO 9001, ISO 27001, C5) nennen solche Nachweise ausdrücklich.

Beantworten Sie eine der Fragen zu Art. 9 DSGVO, AVV, Serverstandort oder Verschlüsselung mit Nein, streichen Sie den Anbieter aus der engeren Auswahl. Fehlt dagegen nur ein Zertifikat wie ISO 27001 oder BSI C5, klären Sie mit dem Anbieter, wie er die Sicherheit sonst nachweist, bevor Sie ihn ausschließen. Die Schlüsselhoheit ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Gewichtungsfaktor: Je sensibler die Dokumentation, desto schwerer wiegt sie. Datenschutz ist bei Gesundheitsdaten keine Zusatzfunktion, sondern die Voraussetzung.

Auch auf Ihrer Website können sensible Daten anfallen, sobald Patienten dort Termine anfragen. Worauf wir bei Praxis-Websites achten, steht auf der Seite Praxis-Websites mit Online-Terminbuchung.

Häufige Fragen

Gibt es kostenlose Praxissoftware für Heilpraktiker? Kostenlose Vollversionen sind am deutschen Markt selten. Verbreitet sind kostenlose Testphasen von 14 bis 30 Tagen, mit denen Sie GebüH-Abrechnung und Patientenakte im Alltag prüfen können. Für eine ernsthafte GebüH-Praxis reicht eine reine Gratislösung meist nicht aus. Achten Sie deshalb auf AVV, Serverstandort und echte GebüH-Ziffern - und nicht allein auf den Preis.

Was kostet Praxissoftware für Heilpraktiker realistisch pro Monat? Belegte Einstiegspreise liegen bei Apatex bei 19,99 Euro pro Monat inklusive Mehrwertsteuer als Pauschale, bei kumppani ab 19 Euro pro Monat (mit kostenloser Basisversion), bei Patientify ab 39 Euro und bei appointmed ab 45 Euro pro Nutzer und Monat, gestaffelt bis 85 Euro. synaptos nennt auf seiner Preisseite 39 Euro netto pro Monat für das Starter-Paket. henara und SimpliMed veröffentlichen keine Preisliste - hier gilt “auf Anfrage”. Die Staffelung folgt meist Nutzerzahl und Modulen.

Was bringt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Praxissoftware? Bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird die Akte auf dem Praxisgerät verschlüsselt, bevor sie zum Server geht; der Anbieter speichert nur Chiffretexte und kann sie nicht lesen. Das schützt auch bei einem Einbruch beim Anbieter oder einem Fehler im Rechenzentrum. Im Gegenzug trägt die Praxis die Verantwortung für den Schlüssel: Geht er verloren, kann der Anbieter ihn nicht wiederherstellen. Von den sieben verglichenen Anbietern setzt kumppani auf dieses Modell.

Sichert die Software eine erstattungsfähige Rechnung für PKV und Beihilfe? Die Software liefert die Rechnungsformalia: korrekte GebüH-Ziffern, angesetzter Betrag, Datum, Leistungs- und Diagnoseangabe. Über die Erstattung entscheidet der Versicherer, nicht die Software. Eine korrekt formulierte Rechnung bleibt die Voraussetzung, keine Garantie.

Über den Autor

Simon

Founder & Lead Developer · alloq.digital

Spezialisiert auf SaaS-Plattformen, Webentwicklung und KI-Automatisierung. Baut seit Jahren digitale Produkte, die Unternehmen voranbringen.

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