Ein Angebot schreibst du mit Briefkopf, Angebotsnummer, Datum, klarer Leistungsbeschreibung, Positionen mit Netto- und Bruttosummen, einer Gültigkeit (Bindefrist meist 14-30 Tage) sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, sondern ergänzt den Hinweis nach § 19 UStG. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch den Aufbau - mit einem vollständig ausformulierten Beispiel und einer kostenlosen Word-Vorlage, die du direkt hier laden kannst.
Angebotsvorlage als Word-Datei kostenlos herunterladen
Ich habe die Vorlage für Selbstständige und kleine Betriebe gebaut: Briefkopf, Positionstabelle, Konditionen, Annahmefeld und ein Hinweis für Kleinunternehmer. Du bestätigst kurz deine E-Mail-Adresse und kannst die .docx-Datei danach sofort laden.
Angebot schreiben: Das Wichtigste in Kürze
Acht Bausteine braucht ein professionelles Angebotsschreiben: Absender mit vollständigem Briefkopf, Empfänger, Angebotsnummer, Datum, präzise Leistungsbeschreibung mit Einzelpositionen, Summen inklusive Umsatzsteuer (oder § 19-Hinweis), Gültigkeit sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.
Dieser Leitfaden richtet sich an Selbstständige, Kleinunternehmer und Dienstleister aller Branchen - vom Berater über den IT-Freelancer bis zur kleinen Agentur mit zehn Mitarbeitern. Keine Theorie-Sammlung. Sondern konkrete Formulierungen, ein Copy-Paste-fähiges Musterangebot und eine Word-Vorlage zum Download.
Zur schnellen Abgrenzung:
- Angebot: verbindliches Preisversprechen - nimmt der Kunde an, gilt der Preis.
- Kostenvoranschlag: unverbindliche Schätzung, die im Rahmen der Vereinbarung abweichen darf.
- Rechnung: fordert nach erbrachter Leistung die Zahlung ein und unterliegt strengen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Was ist ein Angebot - und ist es rechtlich bindend?

Ein Angebot ist eine Willenserklärung nach §§ 145 ff. BGB: Du erklärst verbindlich, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Frist an, kommt der Vertrag zustande - ohne weitere Unterschrift, ohne separaten Vertragstext.
Genau deshalb lohnt Sorgfalt. Wer flexibel bleiben will, kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als freibleibend - dann bist du rechtlich nicht an den genannten Preis gebunden, wie selbststaendig.de erläutert. Typische Freizeichnungsklauseln lauten:
- “Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.”
- “Solange der Vorrat reicht.”
- “Preisänderungen vorbehalten.”
Die Rechtsgrundlage ist § 145 BGB: Wer einem anderen den Abschluss eines Vertrags anträgt, ist an diesen Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. Wie lange die Bindung dauert, regeln die §§ 146 bis 148 BGB.
Die Bindungswirkung steuerst du selbst: durch klare Formulierung und eine gesetzte Bindefrist. Ohne Freizeichnungsklausel und mit konkreter Gültigkeit (“gültig bis 08.08.2026”) schaffst du Verbindlichkeit. Das wirkt professionell und schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
Pflichtangaben: Was muss in ein Angebot?

Für Angebote gibt es keine Pflichtangaben wie bei der Rechnung (§ 14 UStG). Als Geschäftsbrief müssen Angebote eingetragener Unternehmen aber Firma, Rechtsform, Sitz (bei Einzelkaufleuten der Ort der Handelsniederlassung), Registergericht und Registernummer enthalten. Die Grundlage hängt von der Rechtsform ab: § 37a HGB für Einzelkaufleute, § 35a GmbHG für die GmbH (dort zusätzlich mit allen Geschäftsführern) und § 125 HGB für OHG und KG. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss außerdem Gesamtpreise angeben (§ 3 PAngV).
Darüber hinaus empfiehlt sich ein fester Standard: Anbieter- und Empfängerdaten, eine eindeutige Angebotsnummer, eine klare Leistungsbeschreibung und die Bindefrist schaffen Klarheit auf beiden Seiten.
In der Praxis gehören diese Angaben in jedes Angebot:
Kern-Angaben (immer):
- Absender: Name/Firma, Anschrift, Kontaktdaten, Steuernummer oder USt-IdNr., bei eingetragenen Unternehmen zusätzlich die Registerangaben (siehe oben)
- Empfänger mit vollständiger Anschrift
- Angebotsnummer (fortlaufend, eindeutig)
- Erstellungsdatum
- Leistungsbeschreibung mit einzelnen Positionen
- Einzelpreise, Nettosumme, Umsatzsteuer, Bruttosumme (oder § 19-Hinweis)
- Gültigkeit/Bindefrist
Kür-Angaben (dringend empfohlen):
- Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel, Anzahlung, Skonto)
- Liefer- oder Leistungszeitraum
- Verweis auf deine AGB
- Persönlicher Einleitungs- und Schlusssatz
Die Faustregel: Das Angebot ist formal freier als die Rechnung. Aber jede Unklarheit im Angebot wird später zur Diskussion über Geld. Wer Leistung, Preis und Bedingungen präzise festhält, verhandelt nicht nach.
Angebot schreiben in 8 Schritten: Aufbau von Briefkopf bis Schlusssatz
Umsatzsteuersätze, die du auf der Angebotssumme ausweist - Regelsatz und ermäßigter Satz.
So baust du dein Angebot von oben nach unten auf:
- Briefkopf: deine Firmendaten, Logo, Kontakt
- Empfängeradresse: Ansprechpartner namentlich nennen
- Angebotsnummer und Datum: rechts oben oder in der Betreffzeile
- Betreff und Einleitung: Bezug auf die Anfrage herstellen
- Positionen: Leistungen einzeln mit Menge, Einheit, Einzelpreis
- Summen: Netto, Umsatzsteuer, Brutto - oder § 19-Hinweis
- Bedingungen: Gültigkeit, Zahlung, Lieferung
- Schlusssatz und Grußformel: Call-to-Action nicht vergessen
Die folgenden Abschnitte erklären jeden Baustein mit konkreten Formulierungen - danach setzt das ausformulierte Beispiel alles zusammen.
Briefkopf, Angebotsnummer und Datum
Der Briefkopf enthält deinen Firmennamen (bei Einzelunternehmen deinen vollen Namen), Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und deine Steuernummer oder USt-IdNr. Wer eine Website hat, nennt sie - das erleichtert dem Kunden die Prüfung deiner Referenzen.
Die Angebotsnummer ist dein Ordnungssystem. Vergib sie fortlaufend und eindeutig, zum Beispiel im Format “AN-2026-014”. So referenzierst du das Angebot später in der Auftragsbestätigung und der Rechnung (“gemäß Angebot AN-2026-014 vom 10.07.2026”) - und findest es in zwei Jahren noch, wenn der Kunde nachfragt.
Rechtsbündig über dem Betreff platzierst du das Erstellungsdatum. Es startet die Bindefrist und dokumentiert, auf welchem Preisstand dein Angebot basiert. Die Empfängeradresse steht links im Adressfeld - adressiere sie an den konkreten Ansprechpartner, nicht nur an die Firma.
Betreff und Einleitung
Der Betreff nennt Angebotsnummer und Gegenstand, die Einleitung greift die Anfrage oder das Gespräch auf. Zwei Sätze reichen. Diese Bausteine kannst du übernehmen:
| Anlass | Einleitungssatz |
|---|---|
| Schriftliche Anfrage | “vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.07.2026. Gerne biete ich Ihnen die gewünschten Leistungen wie folgt an:” |
| Telefonat oder Termin | “vielen Dank für das Gespräch am 07.07.2026. Wie besprochen erhalten Sie hier mein Angebot für …” |
Leistungsbeschreibung und Positionen
Die Leistungsbeschreibung entscheidet, ob dein Angebot Vertrauen schafft oder Rückfragen produziert. Schreibe prüfbare Positionen statt Sammelbegriffen:
- Vage: “Dienstleistung Webdesign - 4.800 €”
- Präzise: “Konzeption und Gestaltung der Website: Startseite plus 5 Unterseiten, inkl. 2 Korrekturschleifen - 3.200 €”
Menge, Einheit (Stunden, Stück, pauschal), Einzelpreis und Positionssumme bekommt jede Position. Der Kunde sieht so genau, wofür er zahlt - und du hast bei Änderungswünschen eine genaue Basis für Nachträge. Bei Positionen nach Stunden belegt später ein Stundenzettel den Aufwand. Bei Softwareprojekten hält ein Lastenheft die Anforderungen fest, aus denen du die Leistungsbeschreibung ableitest.
Optionale Leistungen kennzeichnest du ausdrücklich als “Optional” oder “Alternativ” und rechnest sie nicht in die Gesamtsumme ein. Das gibt dem Kunden Wahlmöglichkeiten, ohne das Kernangebot aufzublähen.
Summen, Umsatzsteuer und Kleinunternehmer-Hinweis
Unter den Positionen weist du drei Zeilen aus:
- Nettosumme (Summe aller Positionen)
- Umsatzsteuer mit Steuersatz (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % - etwa für Bücher oder Lebensmittel)
- Bruttosumme (Gesamtbetrag)
Netto und Brutto verwechseln - das ist ein häufiger Streitpunkt in der Praxis. Bei Geschäftskunden (B2B) kommunizierst du üblicherweise Nettopreise, bei Privatkunden erwartet der Empfänger den Endpreis inklusive Steuer. Schreibe beides sauber aus - “4.800 € zzgl. 19 % USt.” lässt keinen Interpretationsspielraum.
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen ergänzt du unter der Summe den Hinweis nach § 19 UStG - die Details dazu findest du weiter unten im eigenen Abschnitt.
Gültigkeit, Zahlungs- und Lieferbedingungen
Die Bindefrist legt fest, wie lange dein Angebot gilt. Üblich sind 14 bis 30 Tage. Kürzere Fristen schützen dich vor Preisänderungen bei Material oder Zulieferern, längere geben dem Kunden Entscheidungszeit - wähle je nach Projektgröße und Kalkulationsrisiko. Musterformulierung:
“Dieses Angebot ist gültig bis zum 08.08.2026. Danach erstellen wir dir auf Wunsch gerne ein aktualisiertes Angebot.”
Fehlt die Frist, greift § 147 BGB: Ein Angebot per E-Mail oder Post kann der Kunde nur bis zu dem Zeitpunkt annehmen, an dem du unter regelmäßigen Umständen mit seiner Antwort rechnen darfst. Wie lange das ist, hängt vom Einzelfall ab. Nennst du eine Frist, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB), danach erlischt das Angebot (§ 146 BGB).
Bei den Zahlungsbedingungen legst du fest, wann und wie der Kunde zahlt:
- Zahlungsziel: “Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.”
- Anzahlung: “50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Abnahme.”
- Skonto: “Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.”
Die Lieferbedingungen benennen den Leistungszeitraum: “Leistungsbeginn innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung, Fertigstellung bis 30.09.2026.” Bei Warenlieferungen gehören Versandkosten und Lieferart dazu.
Schlusssatz und Grußformel
Der Schlusssatz nennt den nächsten Schritt: wie der Kunde annimmt und wohin er sich bei Fragen wendet. Diese Bausteine funktionieren:
- Annahme per Mail: “Zur Beauftragung genügt eine kurze Bestätigung dieses Angebots per E-Mail.”
- Annahme per Unterschrift: “Bitte senden Sie mir das unterschriebene Angebot bis zum 08.08.2026 zurück.”
- Rückfragen: “Bei Fragen zu einzelnen Positionen erreichen Sie mich unter den oben genannten Kontaktdaten.”
Danach folgen die Grußformel (“Mit freundlichen Grüßen”) und dein Name.
Angebot schreiben - vollständiges Beispiel (Muster)
So sieht ein komplettes Angebotsschreiben aus - von Briefkopf bis Schlusssatz, direkt anpassbar:
Mara Weber Webdesign Lindenstraße 12, 80331 München Tel. 089 1234567 | mail@weber-webdesign.example USt-IdNr.: DE123456789
Muster GmbH Herrn Thomas Berger Industriestraße 45 70565 Stuttgart
München, 10.07.2026
Angebot Nr. AN-2026-014: Neugestaltung Ihrer Unternehmenswebsite
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das gute Gespräch am 07.07.2026. Gerne biete ich Ihnen die besprochenen Leistungen wie folgt an:
Pos. Leistung Menge Einzelpreis Gesamt 1 Konzeption und Seitenstruktur: Workshop (halbtägig), Sitemap, Wireframes 1 pauschal 1.200,00 € 1.200,00 € 2 Gestaltung und Umsetzung: Startseite plus 5 Unterseiten, responsiv, inkl. 2 Korrekturschleifen 1 pauschal 3.200,00 € 3.200,00 € 3 Einweisung Ihres Teams in die Content-Pflege (online, ca. 2 Stunden) 1 pauschal 400,00 € 400,00 € Nettosumme: 4.800,00 € Umsatzsteuer 19 %: 912,00 € Gesamtbetrag: 5.712,00 €
Optional: Laufende Wartung und Updates - 120,00 € netto pro Monat.
Gültigkeit: Dieses Angebot ist gültig bis zum 08.08.2026. Zahlungsbedingungen: 50 % bei Auftragserteilung, Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme ohne Abzug. Leistungszeitraum: Beginn innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung, Fertigstellung innerhalb von 8 Wochen.
Bei Fragen zu einzelnen Positionen melden Sie sich gerne - ich erläutere Ihnen alles im Detail. Zur Beauftragung genügt eine kurze schriftliche Bestätigung dieses Angebots.
Mit freundlichen Grüßen Mara Weber
Dieses Muster funktioniert branchenübergreifend: Tausche Positionen, Beträge und Bedingungen aus, und du hast in wenigen Minuten dein eigenes Angebot. Noch schneller geht es mit der Word-Vorlage zum Download.
Kostenlose Word-Vorlage für dein Angebot
Die Vorlage lädst du im Download-Block oben: E-Mail-Adresse eintragen, den Bestätigungslink in der Mail anklicken, danach steht die .docx-Datei sofort bereit. Den Link bekommst du zusätzlich per Mail, damit du ihn später wiederfindest.
Die Vorlage enthält:
- Briefkopf mit Platzhaltern für deine Firmendaten, Empfängerblock und Angebotsnummer
- Positionstabelle mit Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis sowie Summenzeilen für Netto, USt. und Gesamtbetrag (die Beträge trägst du selbst ein)
- Vorformulierte Textbausteine für Zahlungsbedingungen, Leistungszeitraum, Gültigkeit und Abgrenzung
- Hinweis für Kleinunternehmer: USt.-Zeile entfernen und den Hinweis nach § 19 UStG einsetzen
- Annahmefeld mit Unterschrift für den Auftraggeber
- Eine Seite Ausfüllhilfe mit den Pflicht-Bausteinen, den drei häufigsten Fehlern und einem Kurzmuster für die Versand-Mail
So passt du sie an: Platzhalter durch deine Daten ersetzen, Positionen eintragen, Bedingungen prüfen, als PDF exportieren - fertig. Speichere die angepasste Datei als Word-Vorlage (.dotx), dann startest du jedes neue Angebot mit deinen Stammdaten und musst nur noch Empfänger, Nummer und Positionen ändern.
Angebot als Kleinunternehmer schreiben (§ 19 UStG)
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du von der Umsatzsteuer befreit - du darfst sie weder vom Kunden verlangen noch ausweisen. Voraussetzung nach § 19 Abs. 1 UStG: Dein Gesamtumsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und liegt im laufenden Kalenderjahr nicht über 100.000 €. Bis 2024 galten 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich höchstens 50.000 € im laufenden Jahr.
Für dein Angebot heißt das konkret:
- Keine USt-Zeile. Deine Positionssumme ist gleichzeitig der Endbetrag.
- Stattdessen der Hinweis: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” Die Formulierung ist gängig, für Angebote aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Platziere sie direkt unter der Gesamtsumme.
- Besser nicht “0 % USt.” schreiben. Üblich und sicherer ist der Hinweis auf § 19 UStG statt eines Steuersatzes, wie auch clean-invoice.de empfiehlt. Der Zusatz “inkl. MwSt.” passt bei Kleinunternehmern ebenfalls nicht und lässt sich leicht vermeiden.
- Steuernummer angeben. Wenn du keine USt-IdNr. hast, nennst du im Briefkopf deine Steuernummer.
Der Summenblock im Kleinunternehmer-Angebot sieht so aus:
Gesamtbetrag: 4.800,00 € Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Übernimm diese Formulierung später identisch in deine Rechnung. So bleibt die Dokumentenkette konsistent, und die Buchhaltung deines Kunden kann die fehlende Umsatzsteuer sofort zuordnen.
Angebot per E-Mail verschicken: Muster fürs Anschreiben
Als PDF-Anhang, nie als Fließtext in der Mail - so verschickst du dein Angebot immer. Ein PDF wirkt professionell, lässt sich nicht versehentlich verändern und bleibt formatiert, egal mit welchem Programm der Kunde es öffnet.
Kurz halten. Das Begleit-Anschreiben soll neugierig auf den Anhang machen, nicht das Angebot wiederholen:
Betreff: Ihr Angebot Nr. AN-2026-014 - Neugestaltung Ihrer Website
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das gute Gespräch am Montag. Anbei erhalten Sie unser Angebot für die Neugestaltung Ihrer Website als PDF.
Die wichtigsten Eckpunkte: Konzeption, Umsetzung und Team-Einweisung zum Gesamtpreis von 4.800 € netto, Fertigstellung innerhalb von 8 Wochen. Das Angebot ist gültig bis zum 08.08.2026.
Bei Fragen zu einzelnen Positionen melden Sie sich gerne - telefonisch oder per Mail. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen Mara Weber
Kommt nach einer Woche keine Antwort, fasst du freundlich nach:
Betreff: Kurze Nachfrage zu Angebot AN-2026-014
Sehr geehrter Herr Berger,
ich wollte kurz nachfragen, ob Sie unser Angebot vom 10.07. erreicht hat und ob noch Fragen offen sind. Falls einzelne Punkte anders gewichtet werden sollen, passe ich das Angebot gerne an.
Kein Betteln. Das Follow-up ist Service - viele Angebote scheitern schlicht daran, dass sie im Posteingang untergehen.
Angebot annehmen, ändern oder zurückziehen
Sobald dein Angebot beim Kunden angekommen ist, bist du daran gebunden, sofern du die Bindung nicht ausgeschlossen hast (§ 145 BGB). Die Tabelle zeigt, was bei Zusage, Verspätung, Änderung und Tippfehler gilt (Rechtsstand: 03.10.2026):
| Situation | Rechtsfolge | Norm |
|---|---|---|
| Kunde nimmt innerhalb der Frist an | Der Vertrag kommt zustande, deine Preise und Bedingungen gelten | § 145, § 148 BGB |
| Kunde sagt erst nach Fristablauf zu | Die Zusage gilt als neuer Antrag, du entscheidest, ob du ihn annimmst | § 150 Abs. 1 BGB |
| Kunde sagt zu, ändert aber Preis oder Leistung | Das gilt als Ablehnung mit neuem Antrag, ohne deine Zustimmung kommt kein Vertrag zustande | § 150 Abs. 2 BGB |
| Du willst Preis oder Leistung ändern | Solange du gebunden bist, geht das nicht einseitig: Sende ein neues Angebot und schreibe hinein, dass es das alte ersetzt | § 145 BGB |
| Du willst das Angebot zurückziehen | Nur möglich, wenn der Widerruf dem Kunden spätestens gleichzeitig mit dem Angebot zugeht | § 130 Abs. 1 BGB |
| Du hast dich verschrieben (Zahlendreher) | Eine Anfechtung kann möglich sein: unverzüglich nach Kenntnis und gegebenenfalls gegen Ersatz des Vertrauensschadens | § 119, § 121, § 122 BGB |
Bestätige jede Zusage kurz schriftlich und nenne die Angebotsnummer, damit beide Seiten denselben Stand festgehalten haben.
Häufige Fehler beim Angebot schreiben (und wie du sie vermeidest)

Diese Fehler kosten in der Praxis am häufigsten Geld oder Aufträge:
| Falsch | Richtig |
|---|---|
| Keine Bindefrist - unklar, wie lange du gebunden bist (§ 147 BGB) | Konkretes Datum setzen: “gültig bis 08.08.2026” |
| “Dienstleistung pauschal: 5.000 €” | Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis aufschlüsseln |
| Keine Angebotsnummer | Fortlaufende Nummer vergeben und in Folge-Dokumenten referenzieren |
| “5.000 €” ohne Steuerangabe | “5.000 € zzgl. 19 % USt.” oder Bruttobetrag klar benennen |
| Kleinunternehmer schreibt “0 % USt.” | “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” |
| Angebot erst nach einer Woche verschicken | Zügig liefern - schnelles Reagieren wirkt professionell und hält den Kunden im Entscheidungsfluss |
| Nach dem Versand schweigen | Nach 5-7 Tagen freundlich nachfassen |
Der teuerste Fehler: die vage Leistungsbeschreibung. Was nicht im Angebot steht, diskutierst du später kostenlos nach - oder du verlierst den Kunden im Streit darüber, was “inklusive” war.
Angebot oder Kostenvoranschlag: Das regelt das Gesetz
Ein Angebot bindet dich an den genannten Preis. Ein Kostenvoranschlag (im Gesetz: Kostenanschlag) schätzt die Kosten, ohne dass du für die Richtigkeit eine Gewähr übernimmst. Für Werkverträge gilt in diesem Fall (Stand: 03.10.2026):
- Vergütung: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Willst du seine Erstellung berechnen, vereinbare das vorher.
- Überschreitung: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB).
- Kündigung: Kündigt der Kunde deshalb den Vertrag, hast du nur Anspruch auf den Teil der Vergütung für die geleistete Arbeit und auf Ersatz nicht eingerechneter Auslagen (§ 649 Abs. 1 mit § 645 Abs. 1 BGB).
Branchenspezifisch: Handwerker-Angebote
Branchenübergreifend funktioniert der Aufbau in diesem Leitfaden. Im Handwerk kommen allerdings Besonderheiten dazu: Materialpositionen mit schwankenden Einkaufspreisen, Anfahrtskosten, Aufmaß-Abhängigkeiten und die Frage, wann ein Kostenvoranschlag das bessere Instrument ist.
Die Faustregel: Kannst du Leistung und Aufwand vorab sicher kalkulieren, schreibst du ein verbindliches Angebot. Hängt der Aufwand von Unbekannten ab - etwa dem Zustand hinter der Wandverkleidung -, ist der Kostenvoranschlag als unverbindliche Schätzung das passendere Format. Wird nach Aufwand abgerechnet, sichert ein unterschriebener Regiebericht als Nachweis die geleisteten Stunden.
Alle Details zu Materialkalkulation, Anfahrtspauschalen und den Grenzen der Kostenvoranschlag-Abweichung findest du im spezialisierten Leitfaden zum Angebot für Handwerker-Leistungen.
Angebote automatisieren: Für Vielschreiber
Wer ein Angebot pro Monat schreibt, arbeitet mit der Word-Vorlage effizient. Wer zehn oder zwanzig pro Woche erstellt, verliert echte Arbeitszeit: Kundendaten aus dem CRM kopieren, Nummern manuell hochzählen, Positionen aus alten Angeboten zusammensuchen - und bei jedem Schritt lauern Tippfehler.
Automatisieren lässt sich dieser Prozess: Ein Workflow zieht die Kundendaten direkt aus deinem CRM oder der eingehenden Anfrage, vergibt die fortlaufende Angebotsnummer, setzt die passenden Positionsbausteine ein und erzeugt das fertige PDF samt Versand-Mail. Das Ergebnis: konsistente Nummerierung, weniger Übertragungsfehler und eine spürbar kürzere Reaktionszeit. Wie eine KI dabei sogar die Anfrage ausliest und kalkuliert - und wann sich fertige Software gegenüber einem eigenen Workflow lohnt - zeigt der Leitfaden zur KI-Angebotserstellung. Wer Angebot, Zeiterfassung und Rechnung in einem System bündeln will, findet Anbieter im Vergleich ERP für Dienstleister.
Wie so ein Workflow für dein Unternehmen aussieht, zeigen wir dir auf unserer Seite zum Thema Angebotserstellung automatisieren.
Häufige Fragen zum Angebot schreiben
Wie schreibe ich ein Angebot richtig?
Ein Angebot enthält Briefkopf mit Absenderdaten, Empfänger, Angebotsnummer, Datum, eine präzise Leistungsbeschreibung mit Positionen, Netto-/USt-/Bruttosummen (oder den § 19-Hinweis), eine Bindefrist sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen. Das ausformulierte Beispiel oben und die Word-Vorlage geben dir die fertige Struktur.
Welchen Satz schreibe ich unter ein Angebot?
Unter ein Angebot gehört ein Schlusssatz, der den nächsten Schritt nennt, zum Beispiel: “Zur Beauftragung genügt eine kurze Bestätigung dieses Angebots per E-Mail.” Danach folgen ein Satz für Rückfragen, die Grußformel und dein Name. Weitere Bausteine findest du im Aufbau oben.
Gibt es eine kostenlose Angebotsvorlage für Word?
Ja, ich habe eine Word-Vorlage (.docx) mit Briefkopf, Positionstabelle, Konditionen, Annahmefeld und Kleinunternehmer-Hinweis gebaut. Du bekommst sie kostenlos, nachdem du deine E-Mail-Adresse per Link bestätigt hast: zum Download.
Ist ein schriftliches Angebot rechtlich bindend?
Ja, grundsätzlich ist ein Angebot eine bindende Willenserklärung nach §§ 145 ff. BGB. Nimmt der Kunde innerhalb der Bindefrist an, kommt der Vertrag zustande. Die Bindung entfällt, wenn du das Angebot ausdrücklich als “freibleibend” kennzeichnest.
Wie lange sollte die Gültigkeit eines Angebots sein?
Üblich sind 14 bis 30 Tage. Kurze Fristen schützen dich vor Preisänderungen bei Material oder Einkauf, längere geben dem Kunden Entscheidungszeit. Formuliere die Frist konkret: “Dieses Angebot ist gültig bis zum TT.MM.JJJJ.” Fehlt die Frist, kann der Kunde ein Angebot per E-Mail oder Post nur bis zu dem Zeitpunkt annehmen, an dem du mit seiner Antwort rechnen darfst (§ 147 Abs. 2 BGB).
Kann ich ein Angebot nachträglich ändern?
Solange du gebunden bist, nicht einseitig: Eine Änderung von Preis oder Leistung ist ein neues Angebot, das der Kunde annehmen muss (§ 145 BGB). Zurückziehen kannst du ein Angebot nur, wenn der Widerruf spätestens gleichzeitig mit ihm beim Kunden eintrifft (§ 130 BGB). Bei einem Zahlendreher prüfst du eine Anfechtung nach § 119 BGB.
Welchen § 19-Hinweis schreibe ich als Kleinunternehmer ins Angebot?
Verwende die Formulierung “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.” direkt unter der Gesamtsumme. Sie ist gängig, für Angebote aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, und statt “0 % USt.” die übliche und sicherere Wahl. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung liegen seit 2025 bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist bei Annahme verbindlich - der genannte Preis gilt. Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung, die im Rahmen der Vereinbarung vom Endpreis abweichen darf. Er eignet sich für Projekte, deren Aufwand du vorab nicht sicher kalkulieren kannst - typisch im Handwerk, mehr dazu im Leitfaden zum Handwerker-Angebot.
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
Ja, sofern nichts anderes vereinbart ist: Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Willst du die Erstellung berechnen, vereinbare das vorher mit dem Kunden. Droht eine wesentliche Überschreitung, informierst du ihn unverzüglich (§ 649 Abs. 2 BGB).


